Was bedeutet A.C.A.B. bzw. 1312 in Tattoos?
A.C.A.B. ist eine englische Parole und bedeutet “All cops are bastards”, was wörtlich übersetzt “Alle Polizisten sind Bastarde” bedeutet. Bastard meint in dieser Parole nicht das uneheliche Kind, sondern wird als ein Synonym für “Mistkerl” verwendet. 1312 steht ebenfalls für ACAB – die Zahlen verweisen dabei auf den jeweiligen Buchstaben im Alphabet.
Das Akronym (Abkürzung) findet Verwendung in verschiedenen Subkulturen als Aufdrucke, Aufnäher, Kleidungsstücke oder Tattoos. Besonders beliebt ist es bei Skinheads, Autonomen, Punks, Ultras und Hooligans. Diese bringen damit eine allgemeine Ablehnung gegenüber der Polizei zum Ausdruck. In der Fußballszene steht A.C.A.B. auch für “Acht Cola Acht Bier“, was deren Verhältnis zum Alkohol zum Ausdruck bringen soll.
Woher stammt das A.C.A.B. bzw. 1312 – Tattoo?
Es ist nicht genau klar wann oder wo die Parole A.C.A.B. das erste Mal verwendet wurde. In die Öffentlichkeit gelang das Akronym erstmalig im Jahr 1977, als ein Journalist eine Nacht in einem englischen Gefängnis zubrachte. Die Zellenwände waren bekleidet mit ACAB-Slogans und der erfahrene Zellengenosse erklärte ihm, dass dies für “All cops are bastards” stünde.
Weitere Nachforschungen ergaben, dass die Parole wohl schon 1920 existierte. Damals aber wohl eher unter der Bedeutung “All coppers are bastards”, was eine allgemeinere Ablehnung jeglicher Regierungsauthorität meint.
Die Abkürzung wurde, von der Öffentlichkeit nicht bemerkt, sehr stark im Großbritannien der 70er und 80er Jahren verwendet. Dort fand es Eingang in die Jugendsubkulturen und diese sprühten es als Graffiti an öffentliche Gebäude.
Mit der Beliebtheit der Parole kamen weitere Ausdrucksformen hinzu. Viele Songs tragen diesen Titel, zudem kamen Kleidungsstücke und Tattoos hinzu. Besonders als Tattoo erfreut sich “ACAB” in den letzten Jahren großer Beliebtheit.
Ist ein ACAB-Tattoo strafbar in Deutschland?
Viele Deutsche gehen davon aus, dass ein A.C.A.B-Tattoo in Deutschland strafbar wäre. Dem ist aber nur unter sehr speziellen Umständen so, dass bloße Tragen des Tattoos und damit auch das Repräsentieren einer Ablehnung der Polizei oder Autorität ist kein Straftatbestand. Interessant sind dafür die folgenden beiden Gerichtsbeschlüsse.
1. Gerichtsbeschluss: Amtsgericht Tiergarten, 19.01.2000
Damals beschloss das Gericht, dass das Tragen eines T-Shirts mit dem Aufdruck A.C.A.B. weder eine Individualbeleidigung noch eine Kollektivbeleidigung sei. Grundsätzlich ist die Ehre eines Kollektives dem Grundgesetz nach zwar schützbar, dazu muss allerdings eine Beleidigung vorliegen, die sich auf einen kleineren Teil des Kollektivs bezieht. Die Beleidigung muss quasi auf einen oder eine Gruppe von Polizisten konkretisierbar sein.
2. Gerichtsbeschluss: Oberlandesgerichts Stuttgart, 08.07.2008
Damals rief ein Jugendlicher Polizeibeamten aus einiger Entfernung “A.C.A.B” zu und zeigte mit dem Finger auf die Polizisten. Das OLG Stuttgart sah darin den Straftatbestand einer Beleidigung erfüllt, da es sich um eine klar eingrenzbare Gruppe von Polizisten handelte. Der Angeklagte wurde zu einer Geldbuße von 200 Euro verklagt.
Die beiden Gerichtsbeschlüssen von oben verdeutlichen, dass das bloße Tragen eines A.C.A.B.-Tattoo nicht strafbar ist. Es kann also in der Öffentlichkeit ohne Bedenken getragen werden.