Ist ‘A.C.A.B’ verboten in Deutschland – Überblick und Wissenswertes
Das Akronym ‘A.C.A.B.’, das für das englische ‘All Cops are Bastards’ steht und im Deutschen mit ‘Alle Polizisten sind Bastarde’ übersetzt werden kann, ist ein fester Bestandteil vieler politischer Gruppierungen und Subkulturen. Nicht nur als Graffiti auf Hauswänden ist die Buchstabenkombination anzutreffen, auch lässt sich diese auf Bekleidung, Buttons oder aber als Parole auf Demonstrationen wiederfinden. Doch ist die Verwendung des Kürzels in Deutschland strafbar und welche Urteile werden ausgesprochen, ist das ‘All Cops are Bastards’ beispielsweise gegen einen Polizisten vorgebracht worden?
Bezüglich dieses Strafbestandes sind sich die Gerichte und Staatsanwälte deutschlandweit seit Jahren uneinig. Auch das Bundesverfassungsgericht konnte bisweilen kaum eine allgemeine Rechtsregelung für das politische Akronym, das sowohl in linken als auch in rechten Kreisen von Bedeutung ist, aussprechen. Dennoch gibt es einige einzelne Urteile, welche untermalen, dass zwar kein ‘A.C.A.B.’ Verbot im Generellen vorliegt, jedoch ‘A.C.A.B.’ juristisch gesehen dennoch in vielen Fällen zu einem Strafbestand führen kann.
‘All Cops are Bastards’ – gerichtliche Urteile gegen das politische Kürzel
‘A.C.A.B.’ juristisch betrachtet, fällt unter die freie Meinungsäußerung in Deutschland, so lange das Akronym nicht gegen eine überschaubare Personengruppe gerichtet ist. Dieses Urteil wurde im Jahr 2000 erstmal vom Amtsgericht Tiergarten ausgesprochen und ist bisweilen rechtskräftig. Sollte das Kürzel, das in einigen juristisch aufgegriffenen Fällen auch als Beleidigung beurteilt wurde, jedoch an einen kleinen Kreis von Personen gerichtet werden, so ist dies als Beamtenbeleidigung anzusehen und somit strafbar, wie das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt.
In vielen Fällen musste über das ‘A.C.A.B.‘ Verbot oder die Erlaubnis im Kontext mit Fussball geurteilt werden. Da das politische Statement häufig bei Ultra Fussballfans vorzufinden ist, äußerten sich mehrere Oberlandesgerichte zu diesem Strafbestand, da ‘All Cops are Bastards’ offenkundig auf der Kleidung oder auf weiteren Accessoires von Fussballfans im Stadion getragen worden ist. 2010 verurteilte das Karlsruher Oberlandesgericht einen Fan zu einer Geldstrafe, welcher bei einem Spiel der Karlsruher Mannschaft einen Banner mit der Aufschrift der Parole herumtrug. 2012 wurde ein weiterer Fussballfan in Regensburg ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt, da sein Shirt die Aufschrift ‘A.C.A.B.’ aufwies. Eine weitere Geldstrafe wurde vom Oberlandesgericht München über einen Fussballfan gefällt, der das Kürzel auf seiner Kleidung trug.
Auch das Bundesverfassungsgericht schaltete sich bezüglich des ‘All Cops are Bastards‘ im Fussballstadion, auf Veranstaltungen oder aber in der Öffentlichkeit ein, sodass 2016 ein allgemeingültiger Leitfaden für die Verurteilung gefällt werden konnte. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte hierin, dass das Akronym über eine überschaubare, kleine und abgrenzbare Personenanzahl nicht verwendet oder zur Schau gestellt werden darf, da hier ‘A.C.A.B.’ juristisch betrachtet eine Beleidigung darstellt. Für die Polizei war dieses Urteil eine negative Verkündung.
Strafrechtliche Relevanz der Buchstabenkombination in der Musik
Nicht nur ist das Kürzel jedoch auf Kleidungsstücken und Hauswänden präsent, auch in der Musik hat die englische Parole oftmals und andauernd Verwendung gefunden. Wie sieht es jedoch mit dem ‘A.C.A.B.’ Verbot in der Musik aus und können die Musiker für den Ausspruch des ‘All Cops are Bastards’ im Song belangt werden?
Seine Aufnahme in den unterschiedlichen Subkulturen fand das Kürzel erst durch die Nennung in der Musik. Mit dem Song der Punkbank ‘Slime’ wurde der Ausspruch auch in Deutschland bekannt und fand dadurch immer stärkere Verwendung. Keine der Bands und Sänger jedoch, welche ‘A.C.A.B.’ im Songtext verwendeten, wurden bisher dafür belangt, schließlich findet in der Musik die freie Meinungsäußerung ihren Grundsatz. Weiterhin ist das ‘All Cops are Bastards’ in diesem Zusammenhang nicht auf eine abgegrenzte Personengruppe bezogen, schließlich können mit den ‘Cops’ alle Polizisten angesprochen oder gemeint werden.
Weitere Bedeutungen im Kontext der juristischen Strafsache – ‘A.C.A.B’ in der Subkultur
Im Laufe der Jahre entwickelten sich immer weitere Bedeutungen für die vierstellige Buchstabenkombination. So erschuf fast jede politische oder kulturelle Gruppierung eine eigene Deutung der Codierung ‘1312’, zu denen beispielsweise ‘All Colours are beautiful’, also ‘Alle Farben sind schön’, oder aber ‘Acht Cola Acht Bier’ zu zählen sind. Auch in diesem Kontext liegt kein Strafbestand vor, ausschließlich dann, wenn sich auch dieser beleidigende Ausspruch oder diese Abbildung des Akronyms auf eine bestimmte Personengruppe bezieht. Eine Deutung, welche der neonazistischen Subkultur zuzuordnen ist, ist jedoch auch öffentlich ausgesprochen ohne Bezug auf bestimmte Personen strafbar. Es handelt sich dabei um die Transkription ‘All Jews are Bastards’, von ‘A.J.A.B.’. Da dies eine Beleidigung an einem Volk und einer Rasse darstellt, muss hier mit Geld- oder Gefängnisstrafen gerechnet werden.